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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Einzel Coaching und Seminare

Lilienthal Coaching

Oliver Lilienthal

Bismarckstrasse 8

D-61200 Wölfersheim

Tel.: +49-(0)176.55226227

Präambel

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen.

Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selbst finanziert.

Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und benötigen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selbst infrage zu stellen. Die Verantwortung für selbst verschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen. Neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille, sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

 

 

1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer/In“ genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer/In schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer/In muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2.     Vertragsgegenstand

2.1   Der Veranstalter bietet Coaching Einzelsitzungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstige genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Coaching und Seminare  in Persönlichkeitsentwicklung an.

3.     Zustandekommen des Vertrages.

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Buchungsvertrag auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache.

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben.

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.

4.     Vertragsdauer und Vergütung.

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für das Coaching oder die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per Barzahlung, in Ausnahmefällen per Überweisung nach mündlicher Absprache oder sofern in der Seminarbeschreibung angekündigt, seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3   Sämtliche Zahlungen bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach  Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

 

5.1. Stornierung Seminar Inland

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfreie Stornierung möglich

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

Bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

Ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

 

5.2. Stornierung Unterkunft und Verpflegung Seminar Inland

Bei einer Buchung direkt über das Seminarhotel sind deren AGB gültig!

 

Bei einer Pauschalbuchung über Lilienthal Coaching

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfreie Stornierung möglich

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

Bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

Ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

5.3. Stornierung Seminar Ausland

Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfreie Stornierung möglich
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements
Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements
Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 90 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements
Ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

 

5.4. Stornierung Unterkunft, Seminar Ausland

Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn kostenfreie Stornierung möglich
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements
Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements
Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements
Ab 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % von der gebuchten Leistung bzw. Arrangements

5.5. Reiserücktrittversicherung
Es besteht die Möglichkeit für Seminarhauskosten, als auch für den Seminarpreis eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Einen Versicherungsvergleich findest Du unter:

http://www.secure-travel.de/reiseruecktrittsversicherung.php

 

5.6. Termineinhaltung oder Frist zur Absage

Unsere Praxis wird mit Bestellsystem geführt. Wir bitten daher, die Termine pünktlich einzuhalten bzw. falls erforderlich, die Termine frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher, abzusagen. Reservierte, aber nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt, und zwar 80,00 €.

5.7. Auflösung eines laufenden Coaching Buchungsvertrages

Bei der Auflösung eines laufenden Coaching Buchungsvertrages seitens des Klienten/Kunden vor Ablauf der vereinbarten Coachingsitzungen besteht kein Anrecht auf einer Zurückerstattung der gezahlten und nicht beanspruchten Coaching Guthaben/Sitzungen!

Die Auflösung des Coaching Buchungsvertrages vor Ablauf der vereinbarten Coachingsitzungen wird pauschal mit 250,00 € Stornierungsgebühr berechnet und wird somit sofort fällig.

5.8. Guthaben aus einem Coaching/Seminar Buchungsvertrag

Wenn ein Coaching oder Seminar Guthaben ohne schriftliche Angabe eines Grundes des Klienten/Kunden/Seminarteilnehmer/In innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch genommen wird, verfällt das Guthaben und es besteht kein Anspruch mehr.
 

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen.

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.     Spezielle Teilnahmebedingungen.

7.1. Die Teilnahme an den Seminaren des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiterzugeben.

7.2. Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmern – ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters – nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.

8.     Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

9.     Haftung

9.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

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